ach so, nach 9001 nehmen ich an
.
ja, dann kannst du das. du müsstest nach 9001 ein dokumentiertes Verfahren zum Internen Audit haben. In diesem empfiehlt es sich die Zuständigkeiten für das Interne Audit festzulegen: "die Verantwortungen ... zur Planung und Durchführung von Audits müssen in einem dokumentierten Verfahren festgelegt sein" (Kap.8.2 der 9001:2008). Hier kannst du dich selbst benennen, was beinhahe auch üblich ist. Aber: Der Auditor muss dem zu auditierenden Bereich gegenüber unabhängig sein, d.h. du darfst dich natürlich nicht selbst auditieren. Das kann ja ein Kollege machen der etwas Ahnung davon hat.
Daneben empfiehlt es sich natürlich die Grundsätze der ISO 19011 auch bei Internen Audits zu beachten.
Viele Grüße
Martin